29. Juli 2025
Deutschland/EU
Gewöhnlicher Aufenthalt von Diplomaten
In der Rechtssache C‑61/24 [Lindenbaumer] hat der EuGH am 20.3.2025 entschieden, dass der Diplomatenstatus eines der Ehegatten und seine dienstliche Verwendung auf einer Stelle im Empfangsstaat grundsätzlich der Annahme entgegenstehen, dass der gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten i. S. Art. 8 Buchst. a und b Rom III-VO als in diesem Staat befindlich angesehen wird, sofern nicht eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls etwas anderes ergibt.