24. April 2013
Brasilien/Ceará, Mato Grosso, Paraná

Gleichgeschlechtliche Ehen in Brasilien

Im März hat der Leiter der Justizaufsichtsbehörde (corregedor geral) des brasilianischen Bundesstaats Ceará erklärt, dass die Notariate im Bundesstaat auf Verlangen eingetragene, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften gleichgeschlechtlicher Paare in eine Ehe umzuwandeln haben. Das Tribunal de Justiça de Mato Grosso do Sul hat Anfang April entschieden, dass fortan im Bundesstaat gleichgeschlechtliche Ehen möglich sind und auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften auf Verlangen in Ehen umgewandelt werden können. Eine entsprechende Autorisierung gab Anfang April auch der corregedor geral des Bundesstaats Paraná bekannt.

Damit sind gleichgeschlechtliche Ehen inzwischen in 10 der 26 brasilianischen Bundesstaaten möglich. Bundesgesetzlich ist die Materie nach wie vor nicht geregelt.