26. Oktober 2021
Benin

Gleichheit der Geschlechter im Familien- und Namensrecht

Der Verfassungsgerichtshof des westafrikanischen Staates Benin hat am 21. Oktober 2021 entschieden (Entscheidung DCC 21-269), dass Art. 6 und 12 Code des personnes et de la famille, die vorsehen, dass sich der Nachname des Kindes nach dem des Vaters richtet, verfassungswidrig sind. Die Regelung verstoße gegen das in Art. 26 der Verfassung und Art. 18 Abs. 3 der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker normierte Recht auf Gleichbehandlung von Mann und Frau. Der Gerichtshof gab dem Parlament auf, sich mit einer Reform der beiden Artikel zu befassen.

Am selben Tag hat die Nationalversammlung unabhängig von der Entscheidung das Gesetz zur Änderung und Vervollständigung des Code des personnes et de la famille verabschiedet. Dieses ändert die beiden besagten Vorschriften so, dass ein Kind nun den Nachnamen des Vaters oder der Mutter erhalten kann. Außerdem werden die Art. 32, 113, 114, 116, 117, 118, 119, 123, 124 und 261 des Gesetzbuchs geändert. Dies betrifft neben anderen Regelungen die Herstellung der Gleichheit von Mann und Frau in weiteren Bereichen.