27. März 2015
Malawi

Marriage, Divorce and Family Relations Bill vereinheitlicht Eherecht

Die Nationalversammlung, das Einkammerparlament von Malawi, hat am 12.2.2015 die Marriage, Divorce and Family Relations Bill, 2015 verabschiedet. Für das Inkrafttreten sind noch die Unterzeichnung durch den Präsidenten und die Verkündung erforderlich.

Das neue Gesetz wird folgende bisherigen Gesetze ersetzen und entsprechende Regelungen zusammenführen (jeweils in Klammern die Angabe des Kapitels, in dem das Gesetz in den Statutes zu finden ist): Marriage Act (Cap. 25:01), African Marriage (Christian Rites) Registration Act (Cap. 25:02), Asiatics (Marriage, Divorce and Succession) Act (Cap 25:03), Divorce Act (25:04), Married Women (Maintenance) Act (Cap. 25:05) und Maintenance Orders (Enforcement) Act (Cap 26:04).

Das Gesetz erkennt vier verschiedene Formen der Ehe an und verleiht ihnen denselben Status: Zivilehe, traditionelle Ehe, religiöse Ehe und Ehe aufgrund Zusammenlebens. Letztere muss unter Prüfung bestimmter Voraussetzungen gerichtlich anerkannt werden.

Das Eheschließungsalter wird einheitlich auf 18 Jahre festgesetzt. Da jedoch die Verfassung in Sec 22 vorsieht, dass Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren mit Erlaubnis ihrer Eltern bzw. ihres Vormundes eine Ehe schließen können und ein einfaches Gesetz die Verfassung nicht ändern kann, dürfte trotz der insoweit ausnahmslosen Formulierung im neuen Gesetz in diesen Fällen eine Eheschließung von Minderjährigen weiterhin möglich sein.

Sexuell übertragbare Krankheiten und Impotenz sind unter bestimmten Bedingungen als Scheidungsgründe normiert, was teilweise als diskriminierend kritisiert wurde. Andererseits wurde auch kritisiert, dass dies nur ein Jahr nach der Eheschließung geltend gemacht werden kann, was getäuschte Partner benachteilige.

Polygamie ist bei Zivilehen nicht möglich; die Strafen hierfür wurden verschärft. Bei den anderen Eheformen dürfte sie jedoch möglich bleiben.

In der Ehe haben beide Partner dieselben Rechte, als Beitrag zum gemeinsamen Leben werden auch „nichtmonetäre“ Beiträge anerkannt, was Frauen besser stellt als bisher.

Internationale Beobachter begrüßten das Gesetz überwiegend, vor allem wegen des – wenn auch unvollständigen – Verbots von Kinderehen und der partiellen Besserstellung von Frauen. Aufgrund der Zusammenfassung bisher verstreuter Vorschriften dürfte die Rechtsfindung in Zukunft einfacher werden.

Link zum Text des Gesetzentwurfs