21. Mai 2013
Brasilien

Nationaler Justizrat autorisiert gleichgeschlechtliche Ehen

Der Nationale Justizrat Brasiliens (Conselho Nacional de Justiça, CNJ) hat mit Entschließung Nr 175/2013 vom 14.5.2013 die Schließung gleichgeschlechtlicher Ehen autorisiert. Aufgrund der sofort in Kraft getretenen Entschließung sind gleichgeschlechtliche Ehen jetzt bei den Registerämtern in ganz Brasilien möglich. Bisher war das nur in einem Teil der Bundesstaaten der Fall. Es ist nun auch möglich, eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft (união estável) in eine Ehe umzuwandeln.

Die Entschließung kann noch vor dem Obersten Bundesgericht (Supremo Tribunal Federal) angefochten werden. Dass eine solche Maßnahme Erfolg haben könnte, erscheint manchen Kommentatoren unwahrscheinlich, weil der Präsident des Supremo Tribunal Federal, Joaquim Barbosa, in Personalunion Präsident des Nationalen Justizrats ist und die Maßnahme insofern maßgeblich mitverantwortet hat. Allerdings können durchaus Zweifel daran bestehen, ob der CNJ im Rahmen seiner Kompetenzen agiert hat. Insofern kann der dauerhafte Bestand der Entschließung noch nicht als gesichert gelten. 

Link zur Entschließung (PDF)