26. Juli 2016
Angola

Neues Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft

Am 15.4. 2016 ist in Angola das neue Staatsangehörigkeitsgesetz im Gesetzblatt veröffentlicht worden und am selben Tag in Kraft getreten. Eine besonders umstrittene Neuerung besteht darin, dass vor der Unabhängigkeit am 10.11.1975 im Land Geborene die Staatsangehörigkeit, falls sie sie nicht schon auf dieser Basis erhalten haben, nun nicht mehr erlangen können. Der Staatsangehörigkeitserwerb aufgrund einer Eheschließung mit einer Person angolanischer Nationalität hat jetzt das fünfjährige Bestehen der Ehe mit dem Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft sowie einen Wohnsitz in Angola während dieser Zeit zur Voraussetzung. Für eine normale Einbürgerung sind 10 Jahre legaler Aufenthalt in Angola erforderlich.

Link zum Gesetzestext