06. September 2012
Panama

Neues Unterhaltsrecht in Panama

Der Präsident von Panama, Ricardo Martinelli, hat im August ein neues Unterhaltsgesetz (Ley 42 de 2012) ausgefertigt. Das Gesetz statuiert eine gleiche Verantwortlichkeit aller Verpflichteten, Minderjährigen Unterhalt zu zahlen und bezieht auch Großeltern in den Kreis der Unterhaltspflichtigen ein, Letzteres allerdings nur, soweit die Eltern wegen bestimmter normierter Tatbestände ausfallen. Kinder haben ein Unterhaltsrecht, soweit sie minderjährig sind, oder wenn sie zwar volljährig aber aufgrund von Behinderungen nicht arbeitsfähig sind; darüber hinaus bis zum 25. Lebensjahr, soweit sie höheren Studien nachgehen, in zu überprüfenden Ausnahmefällen auch bis zum Erreichen eines mittleren Schulabschlusses erst nach Volljährigkeit. Eheleute sind sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet, Geschwister nur zu einem Basisunterhalt, bei erwachsenen Geschwistern auch dies nur, soweit Unterhaltsempfänger nicht arbeitsfähig sind. Das Gesetz sieht überdies Verfahrensvorschriften für die Änderung der Unterhaltshöhe vor und enthält Sanktionen für Nichtzahler, die von Geldbußen bis zu 30 Tagen Arrest reichen.

Der Inhalt des Gesetzes war teilweise umstritten, insbesondere die Unterhaltspflicht für Großeltern. Regierungsnahe Kreise wiesen allerdings auf die Nachrangigkeit dieser Unterhaltspflicht hin.