25. Juli 2019
Dschibuti

Neues Zivilgesetzbuch, neues Zivilprozessgesetzbuch

Mit der Ausfertigung durch den Präsidenten sind am 12.4.2018, nachdem die Nationalversammlung den Entwürfen mit großer Mehrheit zugestimmt hatte, ein neues Zivilgesetzbuch (Code civil) und ein neues Zivilprozessgesetzbuch (Code de procédure civile) verabschiedet worden. Beide Gesetze sind am 15.4.2018 im Amtsblatt verkündet worden und am selben Tag in Kraft getreten.

Der Code civil enthält im Titel II seines mit »Über die Personen« betitelten Ersten Buches Regelungen zum Staatsangehörigkeitsrecht (Art 26 bis 64 Cc). Diese treten an die Stelle des Gesetzes über die Staatsangehörigkeit von 2004. Das Staatsangehörigkeitsrecht hat damit - bei inhaltlich in weiten Teilen unveränderter Regelung - eine neue rechtliche Grundlage erhalten.

Das Gesetzbuch enthält darüber hinaus umfängliche familienrechtliche Vorschriften. Diese verdrängen jedoch das Familiengesetzbuch (Code de la famille), für das ebenfalls Reformen geplant sind, nicht. Vielmehr gilt nach Art. 11 Abs 3 Cc für das sogenannte gewohnheitsrechtliche Familienrecht (»droit commun de famille«), bei dem es sich faktisch um islamisches Recht handelt, und für das das Tribunal de Statut Personnel zuständig ist, nach wie vor der Code de la famille. Dies betrifft nach dem Wortlaut der Vorschrift die Bereiche Ehe, Scheidung, Kindschaft, Erbrecht und Schenkungen, dürfte aber letztlich für alles gelten, was im Code de la famille geregelt ist. Der Code civil hat dagegen im Bereich des Familienrechts nur Geltung, soweit die Zivilkammer des Tribunal de Première Instance zuständig ist. Faktisch bedeutet das, dass eine Anwendung des Familienrechts des Code civil in erster Linie für Ausländer infrage kommt, da der größte Teil der Bevölkerung muslimischen Glaubens ist und dem islamischen Recht des Familiengesetzbuchs unterfällt (wobei eine kleine Minderheit überwiegend äthiopisch-orthodoxer und katholischer Christen existiert). In einer Verlautbarung des Justizministeriums heißt es entsprechend, dass die neue Gesetzgebung (explizit auch die im Familienrecht) »der Ansiedlung von Investoren und ausländischen Unternehmern förderlich sein kann«. Soweit die Vorschriften des neuen Zivilgesetzbuchs nicht Familienrecht i.e.S. betreffen, sondern Angelegenheiten, die im Code de la famille nicht geregelt sind (z. B. Registerrecht, Namensrecht, IPR) sind sie allerdings auch für Muslime anwendbar. Bisher galt neben dem Code de la famille der Code Napoléon von 1804 in der Fassung vom 2.9.1887.

Das neue Zivilprozessgesetzbuch enthält u.a. auch einige Vorschriften zum Internationalen Verfahrensrecht.

Link zum Text des Zivilgesetzbuchs

Link zum Text des Zivilprozessgesetzbuchs