25. April 2024
Uganda

Neuorganisation des Registerwesens

Mit dem im April verabschiedeten URSB Amendment Act, 2024, wurde die Zuständigkeit für die Registrierung von Zivilehen vom Uganda Registration Services Bureau (URSB) auf die National Identification and Registration Authority (NIRA) verlagert. Diese soll außerdem religiöse und tradionellrechtlich geschlossene Ehen registrieren. Diese Schritte erfolgen im Rahmen einer Neuorganisation des Registerwesens, die vorsieht, dass die NIRA für die Registrierung sämtlicher Personenstandsakte zuständig ist, während das URSB sich auf Registrierungsangelegenheiten im Zusammenhang mit juristischen Personen konzentriert.

Zusätzlich übernimmt die NIRA Aufgaben im Bereich der Lizenzierung und Registrierung von Kirchen, die Eheschließungen durchführen wollen, sowie die Führung eines Adoptionsregisters.

Im Gesetzgebungsverfahren wurden im Rechtsausschuss (Legal and Parliamentary Affairs Committee) des Parlaments allerdings Bedenken in Bezug auf die Fähigkeit der NIRA geäußert, die neu zugewiesenen Aufgaben sofort zu übernehmen. Das Wirksamwerden (Commencement) des neuen (im Moment noch nicht in Kraft befindlichen) Gesetzes müsse deshalb gestaffelt werden.