26. August 2015
Uganda

Regelung zu Rückzahlung des Brautpreises verfassungswidrig

Der Supreme Court von Uganda hat in einem Urteil vom 6.8.2015 die Regelung, nach der für die Auflösung einer gewohnheitsrechtlichen Ehe die Rückzahlung des Brautpreises zur Bedingung gemacht werden konnte, für verfassungswidrig erklärt. Die Forderung eines Brautpreises als Bedingung für die Schließung einer gewohnheitsrechtlichen Ehe erklärte der Gerichtshof dagegen für verfassungsgemäß.

Link zur Pressemitteilung des Gerichtshofs

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