27. März 2015
Brasilien

Rolle des gemeinsamen Sorgerechts gestärkt

Eine Änderung des brasilianischen Código Civil (Lei Nr. 13.058 vom 22.12.2014) bringt Neuerungen im Sorgerecht. Von nun an wird im Regelfall ein gemeinsames Sorgerecht (guarda compartilhada) gewährt, wenn keine abweichende Vereinbarung zwischen den Eltern existiert, beide Elternteile geeignet sind, die Vormundschaft auszuüben und keiner der Elternteile erklärt, das Sorgerecht nicht wahrnehmen zu wollen. Neu geregelt wurde auch die Zeit, die das Kind bei gemeinsamem Sorgerecht mit jedem der Elternteile verbringt; die entsprechenden Zeitabschnitte müssen ausgewogen sein. Geändert wurden die Art. 1583, 1584, 1585 und 1634 Código Civil.

Link zum Gesetzestext