11. März 2014
EU, Frankreich

Status der Insel Mayotte

Aufgrund des Beschlusses 2012/419/EU des Rates vom 11.7.2012 ist die geografisch zum Komoren-Archipel gehörende Insel Mayotte mit Wirkung vom 1.1.2014 reguläres Gebiet der EU. Für Mayotte gilt folglich nun Unionsrecht. Die Insel hat den Status eines Gebiets der Union in äußerster Randlage i.S. Art. 349 und Art. 355 Abs. 1 AEUV. 

2011 war Mayotte französisches Überseedepartement geworden und hat in Frankreich seitdem grundsätzlich denselben Rechtsstatus wie die europäischen Departements.

Link zum Beschluss