22. Juli 2013
USA

Urteil zum Defense of Marriage Act

Der Supreme Court der USA hat mit einer Entscheidung vom 26.6.2013 den bundesrechtlichen Defense of Marriage Act (DOMA) insoweit für verfassungswidrig erklärt, als dieser ehebedingte bundesrechtliche Vergünstigungen für gleichgeschlechtliche Eheleute ausschloss und auf heterosexuelle Ehen beschränkte.

Nach der Supreme-Court-Entscheidung sind in einem der Bundesstaaten wirksam geschlossene oder von einem Bundesstaat anerkannte Ehen bundesrechtlich anzuerkennen. Das Urteil führt jedoch nach bisher vorherrschender Auffassung nicht dazu, dass gleichgeschlechtliche Ehen in den US-Bundesstaaten zugelassen werden müssen, in denen sie bisher nicht zugelassen sind. Auch die Möglichkeit der Bundesstaaten, die gleichgeschlechtliche Ehen nicht zulassen, solche Ehen auch dann nicht anzuerkennen, wenn sie in einem anderen Bundesstaat nach dem dort geltenden Recht wirksam geschlossen wurden, bleibt unberührt.

Anlass des Verfahrens war der Streit um die von der Hinterbliebenen einer lesbischen Ehepartnerin geschuldete Erbschaftsteuer. Das Paar hatte in Kanada geheiratet und in New York gelebt, wo die Ehe anerkannt wurde. Aufgrund der Verfassungswidrigkeit des DOMA kann die Witwe nun von den Vergünstigungen für Ehepaare profitieren, sodass entsprechende Freibeträge gelten und ihr die Erbschaftsteuer in Höhe von 363053 US-Dollar erstattet werden muss.

Link zur Entscheidung des Supreme Court