26. Juli 2023
Rumänien

Urteil zu fehlender Regelung zu gleichgeschlechtlichen Verbindungen

Am 23.5.2023 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass das Fehlen der Möglichkeit, nach rumänischem Recht eine rechtlich anerkannte gleichgeschlechtliche Partnerschaft (d. h. eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft) zu schließen, eine Verletzung von Art. 8 EMRK darstellt. Das Urteil erging mit 5 gegen 2 Richterstimmen. Geklagt hatten 21 gleichgeschlechtliche Paare. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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