28. Februar 2024
Brasilien

Urteil zum Rechtsinstitut der Trennung

Mit einer Entscheidung vom 3.11.2023 (RE 1167478) hat das Oberste Bundesgericht (STF) folgende Festlegung getroffen:

»Nach der Verkündung der Verfassungsänderung Nr. 66/2010 [mit der Verfassungsvorschriften, die eine obligatorische Trennung vor der Scheidung vorsahen, gestrichen wurden] ist die gerichtliche Trennung keine Voraussetzung mehr für die Scheidung. Sie ist weder eine Voraussetzung für die Ehescheidung, noch existiert sie als eigenständige Figur in der Rechtsordnung. Allerdings bleibt der Familienstand von Personen, die bereits durch ein Gerichtsurteil oder eine öffentliche Urkunde getrennt sind, erhalten, da es sich dabei um eine vollendete Rechtshandlung (Art. 5 Abs. XXXVI der Bundesverfassung) handelt.«

Die Entscheidung ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Verfassungsänderung nicht zu entsprechenden Änderungen im Zivilgesetzbuch geführt hatte, das Vorschriften zur Trennung enthält. Die Frage, ob das Rechtsinstitut der Trennung fortbesteht, war daher bisher umstritten.

Link zu amtlicher Seite zum Urteil