29. November 2017
Marokko

Urteil zu Zahlungsverpflichtung wegen nichtehelicher Vaterschaft

Das Berufungsgericht in Tanger hat in einem vielbeachteten Urteil vom 9.10.2017 (Arrêt no. 246/1620/2017) ein im Januar ergangenes erstinstanzliches Urteil aufgehoben, mit dem erstmals in Marokko aufgrund eines DNA-Nachweises in Bezug auf ein außerehelich gezeugtes Kind dessen Abstammung (die von der legitimen Abstammung vom Vater zu unterscheiden ist) festgestellt worden war. Aufgrund dieser Feststellung hatte das erstinstanzliche Gericht der Mutter aufgrund der Regeln des Deliktsrechts 100000 Dirham (was knapp 8950 Euro entspricht) zugesprochen.

Familienrechtlicher Unterhalt hatte nicht zugesprochen werden können, da ein einen Unterhaltsanspruch begründendes Kindschaftsverhältnis im Verhältnis zum Vater im marokkanischen Recht nur in Form der Feststellung einer legitimen Abstammung aufgrund der in Art. 152 des Familiengesetzbuchs normierten Tatbestände (eheliche Kohabitation, Anerkennung durch den Vater, irrtümliche sexuelle Beziehungen) hergestellt werden kann und Art. 148 festlegt, dass eine illegitime Abstammung gegenüber dem Vater keine der Wirkungen der legitimen Abstammung hat. Das erstinstanzliche Gericht hatte ergänzend mit internationalen Konventionen und mit der Verfassung argumentiert, die eine Diskriminierung nichtehelicher Kinder verbieten.

Die Mutter kündigte an, das aufhebende Urteil beim Obersten Gerichtshof anfechten zu wollen.