28. Oktober 2015
Slowenien

Verfassungsgerichtshof hebt Nichtzulassung eines Referendums über gleichgeschlechtliche Ehe auf

Am 22.10.2015 hat der slowenische Verfassungsgerichtshof die Entscheidung des Parlaments, ein Referendum über das im März 2015 parlamentarisch verabschiedete Gesetz zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare nicht zuzulassen, aufgehoben.

Um das Gesetz zu Fall zu bringen, müssen mindestens 20% der Stimmberechtigten am Referendum teilnehmen und eine Mehrheit das Gesetz ablehnen. Dies erscheint nicht unwahrscheinlich, da es nach Umfragen im Land mehr Ablehnung als Zustimmung zu gleichgeschlechtlichen Ehen gibt. 2012 war der Entwurf eines neuen Familiengesetzbuchs, der Bestimmungen über die weitgehende Angleichung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften an die Ehe enthielt, durch ein Referendum blockiert worden.