25. April 2023
Suriname

Verweigerung der Eintragung gleichgeschlechtlicher Ehe verfassungskonform

Der Verfassungsgerichtshof von Suriname hat am 31.1.2023 entschieden, dass eine Entscheidung des Zentralamts für zivile Angelegenheiten (Centraal Bureau voor Burgerzaken), mit der der Antrag auf Eintragung einer in Argentinien geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehe in das Eheregister abgelehnt wurde, nicht gegen Art. 8 und 17 Abs. 1 der Verfassung verstößt. Nach Art. 80 ZGB (Burgerlijk Wetboek) ist eine Eheschließung nur für heterosexuelle Paare zugelassen. Diese Regelung erklärte der Gerichtshof für nicht diskriminierend und verfassungskonform. Er äußerte allerdings auch die Auffassung, dass die Regelung veraltet sei und über eine Ergänzung des Zivilgesetzbuchs in Bezug auf gleichgeschlechtliche Ehen diskutiert werden sollte.