Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

25. Juni 2025
Kolumbien

Einseitige Scheidung eingeführt

Mit Gesetz 2442 vom 27.12.2024 wurde die einseitige Scheidung eingeführt. In Art. 154 des Zivilgesetzbuchs wurde eine Ziffer 10 ergänzt, nach der »der bloße Wille eines jeden der Ehegatten« ein

25. Juni 2025
Kolumbien

Gesetz zum Verbot von Kinderehen in Kraft

Am 13.2.2025 hat der kolumbianische Staatspräsident das 2024 erlassene Gesetz zum Verbot von Kinderehen ausgefertigt, das mit der nachfolgenden Verkündung in Kraft getreten ist (Gesetz 2447 von 2025).

26. März 2025
Philippinen

Anerkennung ausländischer Scheidungen

Mit einem Urteil vom 27.2.2024 (G.R. No. 249238 (Republic v. Ng)) hat der Supreme Court der Philippinen entschieden, dass eine ausländische Scheidung einer Ehe an der mindestens ein ausländischer Staatsangehöriger

26. Januar 2022
Philippinen

Gesetz zum Verbot von Kinderehen

Am 10.12.2021 hat Präsident Duterte ein Gesetz (Republic Act 11596) zum Verbot von Kinderehen und zur strafrechtlichen Verfolgung mit solchen in Verbindung stehender Tatbestände unterzeichnet.

24. Juni 2021
Philippinen

Neue Auslegung eines Ehenichtigkeitsgrundes

Der Oberste Gerichtshof der Philippinen hat in einer Entscheidung vom 11.5.2021 seine Auslegung des Begriffs der »psychischen Unfähigkeit« (psychological incapacity) im Sinne von Art. 36 des Familiengesetzbuchs (die einen Ehenichtigkeitsgrund

25. Mai 2018
Philippinen

Auslandsscheidung anerkannt

Der Oberste Gerichtshof der Philippinen hat am 24.4.2018 ein Urteil der Vorinstanz bestätigt, nach dem die im Ausland erfolgte Scheidung einer philippinischen Staatsangehörigen von einem Japaner anzuerkennen ist, obwohl die

28. Juni 2017
Kolumbien

Von Medien gemeldete "Ehe zu dritt" ist keine Ehe

Bei der im Juni von zahlreichen deutschen und internationalen Medien gemeldeten „ersten Ehe zwischen drei [männlichen] Partnern“, die vor einem Notar in Medellín geschlossen worden sei, handelt es sich nicht um eine