Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

16. September 2025
Kolumbien

Ausführungsgesetz zum HKÜ

Am 4.8.2025 ist in Kolumbien Gesetz Nr. 2524 von 2025 zur internationalen Kindesrückführung und zum Besuchsrecht ergangen. 

26. Januar 2018
Kolumbien

Änderungen im Adoptionsverfahren

Das Gesetz 1878 vom 9.1.2018 bringt einige Änderungen im Gesetzbuch der Kindheit und Jugend (Gesetz 1098 von 2006), die das Adoptionsverfahren betreffen.

29. November 2016
Dänemark/Grönland, Serbien, Türkei

Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern

Das Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von

28. Juni 2016
Dänemark/Grönland

Haager Übereinkommen über Kindesentführung

Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung ist von Dänemark unter Rücknahme seiner früheren Erklärung mit Wirkung vom 1.6.2016 als auch für Grönland anwendbar erklärt worden

15. Dezember 2015
Kolumbien

Vorschrift zur Adoption verfassungskonform

Das Plenum des kolumbianischen Verfassungsgerichtshofs hat Anfang Dezember mit Sentencia C-071 entschieden, dass Art. 66 Abs 3 des Kinder- und Jugendgesetzbuchs (Ley 1096/2006) verfassungsgemäß ist.

25. November 2015
Kolumbien

Urteil ermöglicht Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare

Der kolumbianische Verfassungsgerichtshof hat mit Urteil vom 4.11.2015 entschieden, dass drei Vorschriften des Kinder- und Jugendgesetzbuchs, die die Adoption durch Paare regeln, die in faktischer Lebensgemeinschaft leben, verfassungskonform so auszulegen

25. Februar 2015
Kolumbien

Gemeinsame Adoption fremder Kinder nicht möglich

Der kolumbianische Verfassungsgerichtshof hat am 18.2.2015 entschieden, dass gleichgeschlechtliche Partner nach der bestehenden Gesetzeslage nur dann ein Kind adoptieren können, wenn der andere Partner dessen biologischer Elternteil ist.