Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

Produktseite

Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

Übersicht

Verschiedene Rezensionen zum Werk

Hier

Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

16. September 2025
Kolumbien

Ausführungsgesetz zum HKÜ

Am 4.8.2025 ist in Kolumbien Gesetz Nr. 2524 von 2025 zur internationalen Kindesrückführung und zum Besuchsrecht ergangen. 

26. Januar 2018
Kolumbien

Änderungen im Adoptionsverfahren

Das Gesetz 1878 vom 9.1.2018 bringt einige Änderungen im Gesetzbuch der Kindheit und Jugend (Gesetz 1098 von 2006), die das Adoptionsverfahren betreffen.

27. Februar 2017
Belgien

Beseitigung von Adoptionshindernissen

Die belgische Abgeordnetenkammer hat am 9.2.2017 fast einstimmig einen Gesetzentwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuchs angenommen, dessen Ziel es ist, noch bestehende Hindernisse bei der Adoption durch eine gleichgeschlechtliche Partnerin zu beseitigen

15. Dezember 2015
Kolumbien

Vorschrift zur Adoption verfassungskonform

Das Plenum des kolumbianischen Verfassungsgerichtshofs hat Anfang Dezember mit Sentencia C-071 entschieden, dass Art. 66 Abs 3 des Kinder- und Jugendgesetzbuchs (Ley 1096/2006) verfassungsgemäß ist.

25. November 2015
Kolumbien

Urteil ermöglicht Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare

Der kolumbianische Verfassungsgerichtshof hat mit Urteil vom 4.11.2015 entschieden, dass drei Vorschriften des Kinder- und Jugendgesetzbuchs, die die Adoption durch Paare regeln, die in faktischer Lebensgemeinschaft leben, verfassungskonform so auszulegen

27. Mai 2015
Belgien

Europäisches Adoptionsübereinkommen

Das Europäische Übereinkommen über die Adoption von Kindern (revidiert) tritt für Belgien am 1.9.2015 in Kraft.
Quelle: BGBl. 2015 II 938; Vorbehalte und Erklärungen unter (SEV Nr. 202)

25. Februar 2015
Kolumbien

Gemeinsame Adoption fremder Kinder nicht möglich

Der kolumbianische Verfassungsgerichtshof hat am 18.2.2015 entschieden, dass gleichgeschlechtliche Partner nach der bestehenden Gesetzeslage nur dann ein Kind adoptieren können, wenn der andere Partner dessen biologischer Elternteil ist.