Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

24. April 2025
Estland

Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll v. 19.12.2011 betreffend ein Mitteilungsverfahren zum UN-Übereinkommen v. 20.11.1989 über die Rechte des Kindes wird für Estland nach Maßgabe einer Erklärung nach Art. 12 Abs. 1 des Fakultativprotokolls

27. Mai 2024
Georgien

HÜUnt

Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird für Georgien am 1.9.2024 in Kraft treten.

27. Mai 2024
Georgien

HUP

Das Haager Protokoll vom 23.11.2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht wird für Georgien am 1.9.2024 in Kraft treten.

28. September 2022
Deutschland, Georgien

Deutsch-sowjetischer Konsularvertrag

Der deutsch-sowjetische Konsularvertrag vom 25.4.1958 (BGBl. 1959 II 232) ist nach einvernehmlicher Beendigung im Verhältnis zwischen Deutschland und Georgien am 25.5.2022 außer Kraft getreten.

27. April 2022
Georgien, Deutschland

HBÜ

Das Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen ist gemäß seinem Art. 39 Abs. 5 für Georgien im Verhältnis zu Deutschland am 19.3.2022 in

24. Juni 2021
Georgien

HBÜ

Das Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen wird für Georgien am 30.7.2021 in Kraft treten.

24. Juni 2021
Georgien

HZÜ

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen wird für Georgien am 1.1.2022 im Verhältnis zu allen bisherigen Vertragsstaaten in

26. Juni 2019
Estland

Haager Übereinkommen

Estland hat am 30.4.2019 Erklärungen betreffend einige Haager Übereinkommen und deren territoriale Anwendbarkeit in Bezug auf die Autonome Republik Krim und Sewastopol sowie die Erklärungen der Ukraine und der Russischen