Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

22. März 2024
Sambia

Ehefähigkeitsalter neu festgelegt

Am 22.12.2023 wurde in Sambia ein Änderungsgesetz (Act Nr. 13 von 2023) zum Marriage Act erlassen, das das Ehefähigkeitsalter einheitlich auf 18 Jahre festsetzt. 

29. März 2023
Sambia

Neuer Children’s Code Act

Am 11.8.2022 hat der Children’s Code Act (Gesetz Nr. 12 von 2022) Geltung erlangt. Dieser beinhaltet neben Kinderschutzbestimmungen auch etliche familienrechtlich relevante Regelungen.

22. Februar 2022
USA/New Jersey

Gesetz zu gleichgeschlechtlichen Ehen

Der Gouverneur des US-Bundesstaats New Jersey hat am 1.10.2021 ein Gesetz (Bill S3416/2020) unterzeichnet, das die gleichgeschlechtliche Ehe und gleichgeschlechtliche civil unions regelt.

29. August 2018
USA/New Jersey

Ehefähigkeit erst mit 18 Jahren

Durch Senate Bill 427, die am 22.6.2018 durch den Gouverneur unterzeichnet wurde, werden das Ehefähigkeitsalter und das Alter zur Eingehung einer Civil Union ausnahmslos auf 18 Jahre festgesetzt.

30. Januar 2017
USA/New Jersey

Zugang zu Adoptionsakten ermöglicht

Am 1.1.2017 ist in New Jersey aufgrund von Sec 12 der bereits 2014 ausgefertigten Bill S 873 eine Neuregelung (enthalten in Sec. 3 und 4) in Kraft getreten, die Adoptierten

28. Juni 2016
Sambia, Sierra Leone

Übereinkommen über konsularische Beziehungen

Das Wiener Übereinkommen vom 24.4.1963 über konsularische Beziehungen ist nach seinem Art. 77 Abs. 2 am 8.6.2016 für Sierra Leone und am 17.6. 2016 für Sambia in Kraft getreten.
Quelle

28. Juni 2016
Southern African Development Community

Modellgesetz verabschiedet

Die 39. Vollversammlung des Parlamentarischen Forums der Southern African Development Community (Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika) hat am 3.6.2016 ein Modellgesetz zur Eliminierung von Kinderehen und zum Schutz bereits verheirateter Kinder