Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

27. September 2019
Indonesien

Ehefähigkeitsalter für Frauen angehoben

Das indonesische Repräsentantenhaus (Dewan Perwakilan Rakyat) hat einer Änderung des Ehegesetzes von 1974 zugestimmt, mit der das Ehefähigkeitsalter für Frauen von 16 auf 19 Jahre angehoben wird.

24. Mai 2019
Andorra

Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr. 16 (betreffend Gutachten des EGMR) zur EMRK wird für Andorra am 1.9.2019 in Kraft treten; für Deutschland ist es noch nicht in Kraft.
Quelle: (SEV Nr. 214)

26. Februar 2019
Indonesien

Urteil zum Ehefähigkeitsalter

Der indonesische Verfassungsgerichtshof hat in einem Urteil vom 13.12.2018 das in Art. 7 Abs. 1 des Ehegesetzes von 1974 festgelegte Ehefähigkeitsalter von 16 Jahren für Frauen als diskriminierend und verfassungswidrig

25. Mai 2018
Andorra, Tunesien

HZÜ

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (HZÜ) ist für Andorra am 1.12.2017 und für Tunesien am 1.2.2018 in

27. Februar 2018
Andorra

Haager Übereinkommen über Beweisaufnahme

Das Haager Übereinkommen vom 18.8.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen wird für Andorra im Verhältnis zu Deutschland am 10.3.2018 in Kraft treten.
Quelle: BGBl. 2018 II

27. September 2017
Andorra

Übereinkommen über Beweisaufnahme

Das Haager Übereinkommen vom 18.8.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen ist im Verhältnis Deutschlands zu Andorra am 25.6.2017 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2017 II 1247

24. Mai 2017
Andorra

HZÜ

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (HZÜ) wird für Andorra am 1.12.2017 in Kraft treten.

15. Dezember 2015
Andorra, Belgien, Dänemark, Irland, Monaco, Mongolei

Fakultativ-Protokoll zur KRK

Das Fakultativ-Protokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist für vier Staaten verbindlich geworden und tritt für zwei weitere Staaten in Kraft.