Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

Produktseite

Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

Übersicht

Verschiedene Rezensionen zum Werk

Hier

Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

29. Oktober 2018
Expertentreffen

Haager Konferenz

Das Ständige Büro der Haager Konferenz für IPR hat einen Bericht über das vierte Treffen der Expertengruppe zu Elternschaft und Leihmutterschaft, das vom 25.9. bis 28.9. stattgefunden hat, online gestellt.

26. Juli 2018
Erläuterungen zum Adoptionsübereinkommen

Handreichung zum HAdoptÜ

Die Haager Konferenz hat eine Handreichung in französischer Sprache zu gewöhnlichem Aufenthalt und Anwendungsbereich des Haager Übereinkommens vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet

25. Mai 2018
Andorra, Tunesien

HZÜ

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (HZÜ) ist für Andorra am 1.12.2017 und für Tunesien am 1.2.2018 in

27. Februar 2018
Andorra

Haager Übereinkommen über Beweisaufnahme

Das Haager Übereinkommen vom 18.8.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen wird für Andorra im Verhältnis zu Deutschland am 10.3.2018 in Kraft treten.
Quelle: BGBl. 2018 II

27. September 2017
Andorra

Übereinkommen über Beweisaufnahme

Das Haager Übereinkommen vom 18.8.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen ist im Verhältnis Deutschlands zu Andorra am 25.6.2017 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2017 II 1247

24. Mai 2017
Andorra

HZÜ

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (HZÜ) wird für Andorra am 1.12.2017 in Kraft treten.

15. Dezember 2015
Andorra, Belgien, Dänemark, Irland, Monaco, Mongolei

Fakultativ-Protokoll zur KRK

Das Fakultativ-Protokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist für vier Staaten verbindlich geworden und tritt für zwei weitere Staaten in Kraft.