Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

24. Februar 2021
USA/Kalifornien

Drei Männer als Väter eines Kindes eingetragen

Wie erst jetzt einer größeren Öffentlichkeit bekannt wurde, sind 2017 erstmals in Kalifornien drei in einer polyamourösen Beziehung lebende Männer als Väter eines durch Leihmutterschaft geborenen Kindes ins Register eingetragen

28. August 2019
Argentinien/Chaco, Entre Rios, Rio Negro

Familienverfahrensgesetze erlassen

In der argentinischen Provinz Chaco hat das Parlament am 3.12.2018 ein neues Verfahrensgesetzbuch der Kindheit, Jugend und Familie (Código Procesal de Niñez, Adolescencia y Familia, Gesetz 2950 M) verabschiedet.

19. Dezember 2017
Argentinien

Recht, die Nachnamen zweier Mütter zu tragen

Nach einem Bericht der argentinischen Zeitung „La Capital“ hat das Tribunal de Familia Nr. 4 in Rosario Ende Oktober 2017 zum ersten Mal in Argentinien zwei Kindern, die aufgrund der

26. August 2015
Argentinien

Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist nach seinem Art. 19 Abs. 2 am 14.7.2015 für Argentinien in Kraft getreten.

27. Juli 2015
USA/California

Urteil zu Trennungszeitpunkt bei Scheidung

Der Supreme Court von Kalifornien hat am 20.7. 2015 entschieden, dass verheiratete Paare im Scheidungsverfahren rechtlich erst dann als getrennt angesehen werden können, wenn einer der Ehegatten aus der gemeinsamen

27. Juli 2015
USA/California

Gesetz zu Wirkung von Vaterschaftsanerkenntnissen

Mitte Juli wurde in Kalifornien ein Gesetz verabschiedet, das Klarstellungen dazu enthält, welche Wirkung das Angebot oder die Ablehnung der Unterzeichnung eines Vaterschaftsanerkenntnisses bei der rechtlichen Etablierung oder Beendigung eines

23. Februar 2015
Argentinien, Peru

Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit

Das UN-Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit tritt für Argentinien am 11.2.2015 und für Peru am 12.3.2015 in Kraft.
Quelle: BGBl. 2015 II 148; Behörden, Vorbehalte, Erklärungen unter