Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

29. Oktober 2018
Bolivien

Änderung des Migrationsgesetzes

Das Gesetz Nr. 1067 vom 28.5.2018 (Amtsblatt Nr. 1069 vom 5.6.2018) hat das Migrationsgesetz (Gesetz Nr. 370 vom 8.5.2013) geändert.

28. März 2018
Bolivien

Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostille-Übereinkommen) wird für Bolivien gemäß Art. 12 Abs. 5 am 7.5.2018 in Kraft treten.
Quelle: BGBl. 2018

19. Dezember 2017
Argentinien

Recht, die Nachnamen zweier Mütter zu tragen

Nach einem Bericht der argentinischen Zeitung „La Capital“ hat das Tribunal de Familia Nr. 4 in Rosario Ende Oktober 2017 zum ersten Mal in Argentinien zwei Kindern, die aufgrund der

27. September 2017
Bolivien

Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird für Bolivien am 7.5.2018 in Kraft treten, hat aber erst nach Ablauf der Einspruchsfrist gemäß Art. 12

26. Juli 2017
Bolivien

Eheschließung von Transgender-Personen

Das Oberste Wahlgericht hat am 27.6.2017 verfügt, dass Zivilehen von Transsexuellen und Transgender-Personen allein aufgrund der Vorlage eines Dokuments, das den Wechsel des Geschlechts belegt, anzuerkennen sind.

26. Juli 2016
Bolivien

HKÜ

Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird für Bolivien am 1.10.2016 in Kraft treten.

26. August 2015
Argentinien

Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist nach seinem Art. 19 Abs. 2 am 14.7.2015 für Argentinien in Kraft getreten.

23. Februar 2015
Argentinien, Peru

Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit

Das UN-Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit tritt für Argentinien am 11.2.2015 und für Peru am 12.3.2015 in Kraft.
Quelle: BGBl. 2015 II 148; Behörden, Vorbehalte, Erklärungen unter