Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

27. März 2019
Tunesien

Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren tritt für Tunesien am 14.3.2019 in Kraft
Quelle: BGBl. 2019 II 134

29. Oktober 2018
Bolivien

Änderung des Migrationsgesetzes

Das Gesetz Nr. 1067 vom 28.5.2018 (Amtsblatt Nr. 1069 vom 5.6.2018) hat das Migrationsgesetz (Gesetz Nr. 370 vom 8.5.2013) geändert.

25. Mai 2018
Andorra, Tunesien

HZÜ

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (HZÜ) ist für Andorra am 1.12.2017 und für Tunesien am 1.2.2018 in

28. März 2018
Bolivien

Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostille-Übereinkommen) wird für Bolivien gemäß Art. 12 Abs. 5 am 7.5.2018 in Kraft treten.
Quelle: BGBl. 2018

27. Februar 2018
Tunesien

HZÜ

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (HZÜ) ist für Tunesien nach ungenutztem Ablauf der Einspruchsfrist am 1.2.2018 in

26. Januar 2018
Deutschland, Tunesien

Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostille-Übereinkommen) wird nach dem Einspruch Deutschlands gegen den Beitritt Tunesiens gemäß Art. 12 Abs. 2 HApostilleÜ im

27. September 2017
Bolivien

Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird für Bolivien am 7.5.2018 in Kraft treten, hat aber erst nach Ablauf der Einspruchsfrist gemäß Art. 12