Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

29. August 2017
Tunesien

Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird für Tunesien am 30.3.2018 im Verhältnis zu denjenigen Vertragsstaaten in Kraft treten, die dem Beitritt nicht innerhalb

29. August 2017
Tunesien

HZÜ

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- und Handelssachen wird für Tunesien am 1.10.2017 in Kraft treten, sofern kein Vertragsstaat bis

29. August 2017
Tunesien

HKÜ

Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird für Tunesien am 1.10.2017 in Kraft treten, aber mangels Annahme des Beitritts gemäß Art. 38 Abs. 4 HKÜ

26. Juli 2017
Brasilien

HÜUnt 2007, HUP

Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen und das Haager Protokoll vom 23.11.2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht werden für

29. November 2016
Brasilien

Sozioaffektive Elternschaft und biologische Elternschaft

Das Oberste Bundesgericht Brasiliens (Supremo Tribunal Federal, STF) hat am 21.9.2016 entschieden, dass das Bestehen einer sozioaffektiven Elternschaft eines nicht biologisch verwandten Mannes zu einem Kind den biologischen Vater des

15. Dezember 2015
Brasilien, Marokko

Apostilleübereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.12.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird am 14.8.2016 für Brasilien und Marokko in Kraft treten.
Quelle: (Übk. Nr. 12)
Postskriptum vom 26.9.2016

26. August 2015
Brasilien

Geschäftsfähigkeit neu geregelt

Mit dem Gesetz Nr. 13.146 vom 6.7.2015 über die Inklusion von Personen mit Behinderung wurde das Recht der Geschäftsfähigkeit teilweise neu geregelt.