Das Policy Department for Citizens’ Rights and Constitutional Affairs des Europäischen Parlaments hat eine Studie über die zukünftigen Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU auf dem Gebiet des Familienrechts nach dem Rückzug des Vereinigten Königreichs aus der EU in Auftrag gegeben.
In einem Urteil vom 20.12.2017 hat der EuGH entschieden, dass eine Privatscheidung nach islamischem Recht nicht in den Anwendungsbereich der Rom III-VO fällt.
In einem Urteil vom 13.10.2016 (Rechtssache C-294/15) hat der EuGH entschieden, dass die Brüssel IIa-VO auch auf ein Verfahren über die Ungültigerklärung einer Ehe anwendbar ist, das von einem Dritten nach dem Tod eines der Ehegatten in Gang gesetzt wurde.
Am 12.8.2016 ist der Beschluss (EU) 2016/1366 der Kommission vom 10.8.2016 zur Bestätigung der Teilnahme Estlands an der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts in Kraft getreten.
Die Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.7.2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 ist am 15.6.2016 in Kraft getreten und ab dem 16.2.1019 anwendbar.
Eine Berichtigung der EheVO II Nr. 2201/2003 vom 27.11.2003 betrifft deren Art. 59 Abs. 1, wo es anstatt „Art. 60, 61, 62“ jetzt „Art. 60, 63, 64“ heißt.
Quelle: ABl. EU Nr. L 99 vom 15.4.2016, S. 34