Das Protokoll Nr. 16 vom 2.10.2013 betr. Gutachten des EGMR wird für Nordmazedonien am 1.1.2024 in Kraft treten; Deutschland ist (noch) nicht Vertragsstaat.
Die Haager Konferenz hat ihren strategischen Plan für die Jahre 2023 – 2028 vorgelegt und darin wesentliche von ihr in diesem Zeitraum verfolgte Ziele festgelegt
Belarus hat am 8.11.2022 das Fakultativprotokoll vom 19.12.1966 (zur Abschaffung der Todesstrafe) zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte m.W.v. 8.2.2023 gekündigt.
Österreich hat am 31.5.2023 seinen Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 des Haager Übereinkommens vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation gegen den Beitritt der Philippinen zurückgezogen.
Das Fakultativprotokoll vom 13.12.2006 (betreffend das Individualbeschwerdeverfahren an den Ausschuss) zum UN-Übereinkommen vom 13.12.2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist am 12.8.2023 für Kasachstan in Kraft getreten.
Das Überkommen der Vereinten Nationen vom 13.12.2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist für die Salomonen am 22.7.2023 in Kraft getreten.
Das Protokoll Nr 16 vom 2.10.2013 betreffend Gutachten des EGMR zur EMRK wird für Aserbaidschan am 1.11.2023 in Kraft treten; Deutschland ist (noch) nicht Vertragsstaat.
Das Übereinkommen des Europarats vom 11.5.2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wird für die Europäische Union am 1.10.2023 in Kraft treten.
Das Protokoll Nr. 16 vom 2.10.2013 betreffend Gutachten des EGMR zur EMRK wird für die Republik Moldau am 1.10.2023 in Kraft treten; Deutschland ist (noch) nicht Vertragsstaat.