Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen wird für Singapur am 1.12.2023 in Kraft treten, im Verhältnis zu Deutschland jedoch erst bei fehlendem Einspruch gegen den Beitritt binnen sechs Monaten gem Art. 28 Abs. 2 HZÜ.