Nach einem Bericht der Zeitung Jerusalem Post vom 8.8.2016 ist aufgrund einer Stellungnahme des israelischen Innenministeriums vom 1.8.2016 und einer Entscheidung des Obersten Gerichts vom 4.8.2016 für einen Partner einer freien (d.h. faktischen) Lebensgemeinschaft nun der Erwerb der israelischen Staatsangehörigkeit möglich, ohne die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.