Eine Anfang September verkündete Änderung im Zivilgesetzbuch des mexikanischen Bundesstaats Coahuila setzt das Ehefähigkeitsalter entsprechend dem Volljährigkeitsalter (18 Jahre) fest.
Eine im August verabschiedete Änderung des Zivilregistergesetzes bringt Neuerungen bei den Regelungen zur Berichtigung von personenstandsrechtlichen Registereinträgen.
Der High Court von Gujarat hat in einem Urteil vom 23.9.2015 entschieden, dass der Prohibition of Child Marriage Act, 2006 als „besonderes Gesetz“ (Special Act) und als lex posterior religiösem Eherecht vorgeht.