Der König von Swasiland, Mswati III., hat öffentlich erklärt, dass nach dem Gewohnheitsrecht von Swasiland geschlossene Ehen nicht geschieden werden könnten.
Nach dem Unterhaus hat im Juni auch das Oberhaus von Tasmanien einer Gesetzesänderung zur Einführung der Möglichkeit zur Adoption für gleichgeschlechtliche Paare zugestimmt.
Nach Medienberichten hat das Familiengericht (juzgado de familia) des Kantons Desamparados den Antrag eines homosexuellen Paares auf gerichtliche Anerkennung einer tatsächlichen Lebenspartnerschaft zur Durchführung eines entsprechenden Verfahrens angenommen.
Die Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs Venezuelas hat Art. 57 des Zivilgesetzbuchs im Rahmen einer Nichtigkeitsklage für verfassungswidrig erklärt.
In Frankreich ist ein Rundschreiben des Innenministers ergangen, das die Konsequenzen der Weigerung zuständiger Amtspersonen behandelt, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Eheschließung vorzunehmen.