In Kanada sind mit der Bill S-2 Regelungen zur Familienwohnung und zum Ehegüterrecht in Bezug auf Grundbesitz in Reservaten indigener Gemeinschaften Kanadas (sogenannter First Nations) verabschiedet worden.
Lu Ann Ballew, Kinderschutzrichterin (Child Support Magistrate) im US-Bundesstaat Tennessee hat entschieden, dass die Vergabe des Vornamens „Messiah“ (Messias) unzulässig sei und das betreffende 7-monatige Kind in Martin umbenannt.
In Minnesota und Rhode Island sind Anfang August die Regelungen zur Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen in Kraft getreten. Dies ermöglicht gleichgeschlechtlichen Ehepaaren, die dort ihren Wohnsitz haben, nun auch die Scheidung.
Im US-Bundesstaat Mississippi ist am 1. Juli 2013 ein Gesetz in Kraft getreten, das vorschreibt, Müttern unter 16 Jahren, die den Vater des Kindes nicht nennen wollen, Nabelschnurblut abzunehmen.
Die Suprema Corte de Justicia de la Nación, das oberste Gericht Mexikos, hat Ende August entschieden, dass die Zivilregisterbehörde des Bundesstaats Chihuahua eine gleichgeschlechtliche Ehe ins Register eintragen muss.
Das Parlament des Bundesstaates Sinaloa hat Änderungen des erst im Februar im Gesetzblatt veröffentlichten Familiengesetzbuchs (Código Familiar) verabschiedet.
Die Familienrichterin Maria Laura Dumpé in Viedma (Provinz Rio Negro) hat Art. 215 des Zivilgesetzbuchs, der für die einvernehmliche Scheidung eine dreijährige Wartefrist vorsieht, mit Wirkung inter partes für verfassungswidrig erklärt.