23. August 2013
Mexiko/Chihuahua

Urteil zur Eintragung gleichgeschlechtlicher Ehe

Die Suprema Corte de Justicia de la Nación, das oberste Gericht Mexikos, hat Ende August entschieden, dass die Zivilregisterbehörde des Bundesstaats Chihuahua eine gleichgeschlechtliche Ehe ins Register eintragen muss (was gleichbedeutend mit der Durchführung einer Eheschließung ist). Der Argumentation der Registerbehörde, die Eintragung komme nicht in Betracht, da das Zivilgesetzbuch des Bundesstaats gleichgeschlechtliche Ehen nicht vorsehe, folgte der Gerichtshof nicht, sondern stellte auf das Diskriminierungsverbot in der Bundesverfassung ab.