23. August 2013
Mexiko/Sinaloa

Veräußerung der Familienwohnung neu geregelt

Das Parlament des Bundesstaates Sinaloa hat Änderungen des erst im Februar im Gesetzblatt veröffentlichten Familiengesetzbuchs (Código Familiar) verabschiedet. Eine Änderung des Art. 72 regelt die Veräußerung und Belastung von Wohneigentum, das nur einem Ehepartner gehört und als Familienwohnung dient. Entsprechende Verfügungen sind jetzt mit Einwilligung des Ehepartners oder kraft gerichtlicher Autorisierung möglich. Nach der bisherigen Regelung war in solchen Fällen die Durchführung eines Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit zwingend erforderlich, womit die Bereitstellung alternativen Wohnraums für die Familie gesichert werden sollte. Dies hatte zu einer Verschärfung der Kreditvergabepraxis zahlreicher Banken geführt, die befürchteten, im Ernstfall keinen Zugriff auf ihre Immobiliarsicherheiten zu haben.