22. Juli 2013
Frankreich

Rundschreiben zu den Folgen der Weigerung, eine Eheschließung durchzuführen

In Frankreich ist anlässlich des Inkrafttretens des Gesetzes über die "Ehe für alle", das gleichgeschlechtliche Ehen zulässt, ein Rundschreiben des Innenministers ergangen, das die Konsequenzen der Weigerung zuständiger Amtspersonen behandelt, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Eheschließung vorzunehmen. Das Schreiben geht dabei auch auf strafrechtliche und disziplinarrechtliche Sanktionen ein. Es wird u.a. auf Art. 432-1 Code pénal (Maßnahmen eines Amtsträgers, um die Durchführung gesetzlicher Bestimmungen zu vereiteln) und 432-7 Code pénal (Diskriminierung durch Amtspersonen) hingewiesen, die Haftstrafen bis zu 5 Jahren und Geldstrafen bis zu 75000 Euro vorsehen.

Link zum Rundschreiben