Der Oberste Gerichtshof (Supreme Court) Kenias hat in einem Urteil vom 27.1.2023 (Petition Nr. 11 von 2020) entschieden, dass das Ehevermögen nach Scheidung nicht hälftig aufzuteilen ist, sondern eine prozentuale Festlegung erfolgen muss, die auf den wirtschaftlichen Beiträgen der Scheidungswilligen basiert.