Der erste Zivilsenat (Prima Sezione Civile) des italienischen Kassationshofs hat in einem Urteil vom 15.12.2022, das am 31.1.2023 veröffentlicht wurde (Urteil Nr. 2881/2023), entschieden, dass das Umgangsrecht der Großeltern und eines Onkels nicht gegen den Willen eines Minderjährigen durchgesetzt werden kann.