Das Verfassungsgericht der Republik China hat in einem Urteil vom 24.5.2017 die Eherechtsnormen des Zivilgesetzbuchs insoweit für verfassungswidrig erklärt, als sie es gleichgeschlechtlichen Paaren nicht erlauben, eine dauerhafte Verbindung intimer und exklusiver Natur mit dem beabsichtigten Zweck der gemeinsamen Lebensbewältigung einzugehen.