Das Berufungsgericht in Tanger hat in einem vielbeachteten Urteil vom 9.10.2017 (Arrêt no. 246/1620/2017) ein im Januar ergangenes erstinstanzliches Urteil aufgehoben, mit dem erstmals in Marokko aufgrund eines DNA-Nachweises in Bezug auf ein außerehelich gezeugtes Kind dessen Abstammung (die von der legitimen Abstammung vom Vater zu unterscheiden ist) festgestellt worden war.