Kindschaft

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Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren tritt für Brasilien am 29.12.2017 in Kraft.
Quelle: BGBl. 2017 II 1384

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Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist für Zypern am 11.10.2017 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2017 II 1307

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Verfahren zur Bestimmung der Vaterschaft

In Peru ist am 2.8.2017 mit der Unterzeichnung durch den Staatspräsidenten ein Gesetz (Ley 30628) verabschiedet worden, das die Verfahrensregelungen für die Bestimmung der außerehelichen Vaterschaft ändert.

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HKÜ

Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird für Tunesien am 1.10.2017 in Kraft treten, aber mangels Annahme des Beitritts gemäß Art. 38 Abs. 4 HKÜ zu diesem Zeitpunkt noch keine Geltung im Verhältnis zu Deutschland haben.
Quelle: (Übereinkommen Nr. 28)

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Mitverantwortlichkeit der Mutter für den Kindesunterhalt

Der Oberste Gerichtshof Israels hat in einem Urteil vom 19.7.2017 entschieden, dass bei geteiltem Sorgerecht für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren und Vorliegen eines gleichen oder höheren Einkommens der Mutter diese an der Unterhaltspflicht zu beteiligen ist.

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