Medienberichten zufolge hat der Federal Court of Malaysia, das höchste Gericht des Landes, am 13.2.2020 mit 4 gegen 3 Richterstimmen ein Urteil gefällt, nach dem für ein nichteheliches Kind eines muslimischen Vaters durch die Nationale Registerbehörde (National Registration Department) nicht dessen Nachname (last name) eingetragen werden kann.