Zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 8.11.2016, mit dem der Gerichtshof die automatische Zuteilung des Nachnamens des Vaters an das legitime Kind bei entgegenstehendem Elternwillen für verfassungswidrig erklärt hat, liegt nunmehr der Volltext vor.
Am 1.7.2017 tritt in Schweden das neue Gesetz über den Personennamen (2016:1013) in Kraft. Das bisher geltende Namensgesetz (1982:670) wird damit aufgehoben.
Im mexikanischen Bundesstaat Nuevo León ist aufgrund des entsprechenden Elternwillens erstmals in Mexiko ein Kind mit den beiden zweiten (von den Müttern herrührenden) Nachnamen ins Register eingetragen worden.
Die französische Nationalversammlung hat am 12.10.2016 den Gesetzentwurf zur Modernisierung der Justiz des 21. Jahrhunderts verabschiedet, der neben anderen Neuerungen auch wesentliche Änderungen im Familienrecht zum Inhalt hat.
Mit einem Urteil vom 16.12.2015 hat der Oberste Gerichtshof Japans entschieden, dass Art. 750 des Zivilgesetzes, der vorsieht, dass Eheleute denselben Familiennamen tragen, verfassungskonform ist.
Am 25.6.2015 hat das Verfassungsgericht entschieden, dass eine geschiedene Frau, die das alleinige Sorgerecht für ihr Kind hat, diesem ihren Nachnamen geben kann.