Der High Court von Bombay (Mumbai) hat am 10.10.2017 entschieden, dass eine Anordnung der Zahlung von Ehegatten- und Kindesunterhalt nach Sec. 125 Code of Criminal Procedure parallel zu einer Anordnung von Ehegatten- und Kindesunterhalt nach Sec. 20 Domestic Violence Act bestehen könne.
Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird am 19.10.2018 für Honduras in Kraft treten.
Quelle: (Übk. Nr. 38)
Der Oberste Gerichtshof Israels hat in einem Urteil vom 19.7.2017 entschieden, dass bei geteiltem Sorgerecht für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren und Vorliegen eines gleichen oder höheren Einkommens der Mutter diese an der Unterhaltspflicht zu beteiligen ist.
Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen und das Haager Protokoll vom 23.11.2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht werden für Brasilien am 1.11.2017 in Kraft treten.
Quelle: (Übk Nr 38 und 39)
Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird für Kasachstan am 14.6.2019 in Kraft treten.
Quelle: (Übk. Nr 38)
Mit dem von Kommentatoren als „revolutionär“ bezeichneten Urteil Nr. 11504, veröffentlicht am 10.5.2017, hat die erste zivilrechtliche Abteilung des Kassationshofs ihre bisherige Rechtsprechung zum Scheidungsunterhaltsrecht geändert.
Auf Einladung des Bundesamts für Justiz fand vom 26., 27. und 28.4.2017 in Bonn eine Fachtagung zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland statt.
Das Haager Protokoll vom 23.11.2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht ist für Kasachstan am 1.4.2017 in Kraft getreten.
Quelle: (Übk. Nr. 39)
Weißrussland hat am 15.3.2017 das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen gezeichnet.