Das Protokoll Nr. 16 vom 2.10.2013 betr. Gutachten des EGMR wird für Nordmazedonien am 1.1.2024 in Kraft treten; Deutschland ist (noch) nicht Vertragsstaat.
Die Vierte Kammer des EuGH hat sich in einem Urteil vom 6.7.2023 (C-462/22) mit der Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Buchst. a sechster Gedankenstrich der Brüssel IIa-VO befasst.
Im US-Bundesstaat Kansas ist am 1.7.2023 ein Gesetz (Senate Bill 180) in Kraft getreten, nach dem Geschlechtseintragungen im Register dem biologischen Geschlecht entsprechen müssen.
Nach einem bisher unveröffentlichten Beschluss des OLG Hamm vom 11.7.2023 (II-9 UF 219/21) ist die Rechtshängigkeit eines Scheidungsverfahrens in der Schweiz zu beachten.
Österreich hat am 31.5.2023 seinen Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 des Haager Übereinkommens vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation gegen den Beitritt der Philippinen zurückgezogen.
Die mexikanische Akademie für IPR und Rechtsvergleichung (AMEDIP) hält vom 8. bis 10.11.2023 in Puebla in spanischer Sprache ihr XLVI. Jahresseminar ab; die Veranstaltung wird auch online übertragen.
Das Protokoll Nr 16 vom 2.10.2013 betreffend Gutachten des EGMR zur EMRK wird für Aserbaidschan am 1.11.2023 in Kraft treten; Deutschland ist (noch) nicht Vertragsstaat.
Das Protokoll Nr. 16 vom 2.10.2013 betreffend Gutachten des EGMR zur EMRK wird für die Republik Moldau am 1.10.2023 in Kraft treten; Deutschland ist (noch) nicht Vertragsstaat.