Das Protokoll Nr. 16 vom 2.10.2013 zur EMRK wird mit seiner 10. Ratifikation vom 12.4.2018 durch Frankreich am 1.8.2018 für eine Reihe von Staaten in Kraft treten.
Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird für Weißrussland am 1.6.2018 in Kraft treten.
Quelle: (Übk. Nr. 38)
Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostille-Übereinkommen) wird für Bolivien gemäß Art. 12 Abs. 5 am 7.5.2018 in Kraft treten.
Quelle: BGBl. 2018 II 102
Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (HZÜ) ist für Tunesien nach ungenutztem Ablauf der Einspruchsfrist am 1.2.2018 in Kraft getreten.
Quelle: (Übk. Nr. 14)
Das Haager Übereinkommen vom 18.8.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen wird für Andorra im Verhältnis zu Deutschland am 10.3.2018 in Kraft treten.
Quelle: BGBl. 2018 II 73 und (Vorbehalte, Erklärungen)
Mit Gesetz Nr. 4509/2017, im Gesetzblatt veröffentlicht am 27.12.2017, ist die Möglichkeit zur einvernehmlichen Scheidung vor dem Notar eingeführt worden.