Das Europäische Übereinkommen vom 25.1.1996 über die Ausübung von Kinderrechten tritt für Malta am 1.7.2015 in Kraft.
Quellen: BGBl. 2015 II 481 und (für Erklärungen)
Das Europäische Übereinkommen vom 28.5.1970 über die Rückführung Minderjähriger tritt nach der erforderlichen 3. Ratifikation am 28.7.2015 für Italien, Malta und die Türkei in Kraft. Deutschland hat das Übereinkommen lediglich gezeichnet und ist damit (noch) nicht Vertragsstaat.
Quelle: : (SEV Nr. 071)
Deutschland hat m. W. v. 30.6.2015 das Protokoll vom 25.9.1950 über die Internationale Kommission für das Zivilstandswesen sowie das Zusatzprotokoll vom 25.9.1952 gekündigt.
Quelle: BGBl. 2015 II 511
Malta hat im April mit dem Gender Identity, Gender Expression and Sex Characteristics Act (Act No. XI of 2015) das derzeit liberalste Gesetz zur Geschlechtsidentität in Europa erlassen.
Die Nationalversammlung, das Einkammerparlament von Ecuador, hat am 26.3.2015 das neue Allgemeine Verfahrensgesetzbuch, den Código General de Procesos, verabschiedet.
Das Europäische Übereinkommen vom 5.3.1996 über die am Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen ist für Malta am 1.4.2014 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl 2015 II 436
Deutschland hat das Protokoll Nr. 15 zur Änderung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4.11.1950 am 15.4.2015 als 14. Mitgliedstaat des Europarats ratifiziert.
Das Haager Übereinkommen vom 12.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen tritt im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu Armenien am 3.4.2015 in Kraft.
Quelle: BGBl. 2015 II 302; Behörden, Vorbehalte, Erklärungen unter